Personal und Bewerber

ZFA-Gehalt 2026: was Zahnarztpraxen zahlen müssen, damit Bewerbungen kommen

Daniel Walter

Daniel Walter · Ihr fester Ansprechpartner, DoktorLeads

2. Oktober 2026 · 12 min Lesezeit

Kreidezeichnung einer Lohntüte mit herausschauenden Geldscheinen auf einem Tisch, der oberste Schein ist mint hervorgehoben

Eine Zahnmedizinische Fachangestellte kostet eine Praxis 2026 je nach Kammerbereich, Berufsjahren und Qualifikation zwischen der tariflichen Untergrenze und deutlich darüber, und wer nur die Untergrenze zahlt, bekommt in den meisten Regionen keine Bewerbungen mehr.

Das liegt daran, dass ZFA heute zwischen mehreren offenen Stellen wählen können. Die Zahl im Vertrag ist damit weniger eine Kostenfrage als eine Sichtbarkeitsfrage: Sie entscheidet mit, ob eine Anzeige überhaupt angeklickt wird. Dieser Artikel zeigt, was verbindlich ist, was empfohlen ist, was über dem Tarif tatsächlich zieht und was eine unbesetzte Stelle in der Zwischenzeit kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vergütungstarifvertrag gilt nur in einzelnen Kammerbereichen, unter anderem Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. In den übrigen Bereichen gibt es Vergütungsempfehlungen der Kammer, die nicht verbindlich sind.
  • Die tarifliche Ausbildungsvergütung liegt für den Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2026 bei 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Lehrjahr.
  • Zum 01.07.2025 sind die Vergütungen im Durchschnitt um 4,65 Prozent gestiegen, zum 01.01.2026 noch einmal um durchschnittlich 2,80 Prozent.
  • Die Vergütung steigt mit den Berufsjahren und mit abgeschlossenen Aufstiegsfortbildungen, die genauen Stufen stehen im Tarifvertrag beziehungsweise in der Empfehlung der zuständigen Kammer.
  • Eine Anzeige ohne Gehaltsangabe bekommt in der Regel weniger Bewerbungen als eine mit Angabe, weil Suchende die Spanne sonst nach unten schätzen.
  • Ein Behandlungszimmer, das wegen fehlender Assistenz stillsteht, kostet eine Praxis pro Monat ein Vielfaches der Differenz zwischen Tarif und marktüblichem Gehalt.

Was eine ZFA 2026 kostet und warum es keine eine Zahl gibt

Es gibt keine bundesweit gültige ZFA-Vergütung, weil das Vergütungsrecht in der Zahnmedizin regional geregelt ist. Für eine Praxis heißt das: Der erste Schritt ist die Frage, welches Regelwerk im eigenen Kammerbereich überhaupt gilt. Die Höhe kommt danach.

Drei Ebenen kommen in Betracht, und sie schließen sich gegenseitig nicht aus.

Die erste Ebene ist der Vergütungstarifvertrag. Der Verband medizinischer Fachberufe verhandelt ihn mit den zahnärztlichen Körperschaften. Er gilt nicht überall, aktuell unter anderem für Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe. Wo er gilt und die Praxis tarifgebunden ist, sind die Sätze verbindlich.

Die zweite Ebene ist die Vergütungsempfehlung der Kammer. Mehrere Kammern, darunter Nordrhein und Baden-Württemberg, veröffentlichen Empfehlungen statt eines Tarifvertrags. Eine Empfehlung ist rechtlich nicht bindend. Sie ist trotzdem der Maßstab, an dem Bewerberinnen das Angebot messen, weil sie öffentlich einsehbar ist.

Die dritte Ebene ist die freie Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Sie greift, wo weder Tarifbindung noch Empfehlung eine Untergrenze setzt, und sie greift zusätzlich immer dann, wenn eine Praxis über der Empfehlung zahlt.

Die drei Ebenen der ZFA-Vergütung und die Ausbildungsvergütung 2026 Drei Balken übereinander: oben der Vergütungstarifvertrag als verbindliche Ebene in einzelnen Kammerbereichen, in der Mitte die Vergütungsempfehlung der Kammer als öffentlicher Maßstab, unten die freie Vereinbarung, die mint hervorgehoben ist, weil sich dort entscheidet, ob Bewerbungen kommen. Rechts eine Spalte mit der tariflichen Ausbildungsvergütung von 1.000, 1.100 und 1.200 Euro. Drei Ebenen entscheiden, was Sie zahlen Welche für Ihre Praxis gilt, hängt am Kammerbereich. Vergütungstarifvertrag verbindlich, gilt nur in einzelnen Kammerbereichen Vergütungsempfehlung der Kammer öffentlich einsehbar, nicht bindend Freie Vereinbarung hier entscheidet sich, ob Bewerbungen kommen AUSBILDUNG 2026 1. Jahr 1.000 €2. Jahr 1.100 €3. Jahr 1.200 € Verbindlich ist der Tarif nur dort, wo er gilt und die Praxis gebunden ist. Quelle: Vergütungstarifvertrag ZFA und Empfehlungen der Landeszahnärztekammern, Stand 09/2026. *Zum Vergrößern tippen*

Für die Praxis ist die Unterscheidung mehr als Jura. Sie entscheidet, wie viel Spielraum im Gespräch bleibt und wie das Angebot von außen aussieht.

Tarif, Empfehlung oder frei vereinbart: was für Ihre Praxis gilt

Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, dann steht die Antwort in zehn Minuten.

Erstens: Liegt Ihre Praxis in einem Kammerbereich mit Vergütungstarifvertrag? Die Zahnärztekammer oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Bereichs beantwortet das auf Anfrage und veröffentlicht es in der Regel auf der eigenen Seite.

Zweitens: Sind Sie tarifgebunden? Tarifbindung entsteht über Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband oder über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag. Viele Praxen haben eine solche Bezugnahmeklausel in alten Verträgen stehen, ohne es zu wissen.

Drittens: Falls kein Tarif gilt, welche Empfehlung veröffentlicht Ihre Kammer, und wann wurde sie zuletzt angepasst?

Viertens: Was zahlen Praxen in Ihrem Umkreis tatsächlich? Diese Zahl steht in keiner Tabelle. Sie steht in den Stellenanzeigen der Nachbarpraxen, und dort können Sie sie ablesen.

Praxis-Check

Wie sichtbar ist Ihre Praxis heute? In 2 Minuten sehen Sie, wo Ihre Praxis bei Google steht und was als Erstes zu tun ist.

Zum Praxis-Check

Die Ausbildungsvergütung 2026 in Zahlen

Für Auszubildende sind die Zahlen eindeutig, weil sie im Vergütungstarifvertrag stehen. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gelten 1.000 Euro im ersten Lehrjahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten.

LehrjahrVergütung pro Monat
1. Jahr1.000 Euro
2. Jahr1.100 Euro
3. Jahr1.200 Euro

Diese Sätze sind dort verbindlich, wo der Tarifvertrag gilt und die Praxis gebunden ist. Anderswo sind sie der Maßstab, an dem sich Bewerbungen orientieren. Eine Praxis, die im ersten Lehrjahr 850 Euro anbietet, während die Praxis zwei Straßen weiter 1.000 Euro zahlt, bekommt die Bewerbung nicht.

Zur Einordnung der Entwicklung: Zum 1. Juli 2025 sind die Vergütungen im Durchschnitt um 4,65 Prozent gestiegen, zum 1. Januar 2026 noch einmal um durchschnittlich 2,80 Prozent. Wer seit 2024 nicht angepasst hat, liegt damit rechnerisch rund sieben Prozent unter dem aktuellen Stand.

Wie Sie den Ausbildungsplatz danach tatsächlich besetzt bekommen, steht in Azubi für die Zahnarztpraxis finden.

Wie die Vergütung mit Berufsjahren und Qualifikation steigt

Die Vergütung ist keine feste Zahl, sie ist eine Staffel. Zwei Größen heben sie an: die Zahl der Berufsjahre und abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen.

Die Berufsjahre-Staffel ist der Teil, den jede Praxis kennt. Sie steht im Tarifvertrag beziehungsweise in der Empfehlung der zuständigen Kammer und steigt in Stufen. Die genauen Beträge unterscheiden sich je Kammerbereich, deshalb steht hier bewusst keine Zahl, die anderswo falsch wäre. Holen Sie die Tabelle Ihrer Kammer und legen Sie sie neben den Vertrag Ihrer längsten Mitarbeiterin. In vielen Praxen stellt sich dabei heraus, dass jemand seit Jahren auf einer Stufe steht, die er längst übersprungen haben müsste.

Die zweite Größe ist die Qualifikation. Fortgebildete Fach- und Assistenzkräfte sowie Beschäftigte mit einem Abschluss aus einem Aufstiegslehrgang werden im Tarifvertrag eigenständig geführt. Das ist der Hebel, den Praxen am häufigsten liegen lassen: Eine ZFA, die zur Prophylaxeassistentin oder zur Praxismanagerin aufsteigt, kostet mehr und bringt zugleich Umsatz, den sie vorher nicht bringen konnte. Was die einzelnen Abschlüsse der Praxis einbringen, steht in ZFA-Weiterbildung als Bindung.

Was über dem Tarif den Unterschied macht

Über der Vergütung entscheiden Bestandteile, die in keiner Kammertabelle stehen und in der Anzeige trotzdem sichtbar sind.

Feste Zulagen. Ein monatlicher Betrag oben drauf ist die einfachste Form. Er ist sofort verständlich und lässt sich in der Anzeige beziffern.

Steuerfreie und pauschal versteuerte Bestandteile. Fahrtkostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss, Sachbezug und betriebliche Altersvorsorge kosten die Praxis weniger als die gleiche Summe im Bruttogehalt. Welche Grenzen und Voraussetzungen jeweils gelten, gehört vor dem Zusagen mit der Steuerberatung geklärt, weil die Bedingungen sich ändern und im Einzelfall an Formalien hängen.

Zeit statt Geld. Eine verlässliche Vier-Tage-Woche oder ein Dienstplan, der vier Wochen im Voraus steht, ist für viele Bewerberinnen mehr wert als achtzig Euro mehr. Die Modelle und ihre Tücken stehen in Arbeitszeit in der Zahnarztpraxis.

Bezahlte Fortbildung. Kostenübernahme plus Freistellung ist ein Angebot, das eine Bewerberin rechnen kann, und es bindet stärker als eine einmalige Prämie.

Einordnung aus der Praxis, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarifbindung, Empfehlungslage und die Voraussetzungen steuerfreier Zuwendungen hängen am Einzelfall.

Warum die Zahl allein keine Bewerbung bringt

Gehalt entscheidet, ob eine Bewerberin klickt. Es entscheidet nicht, ob sie sich bewirbt. Dazwischen liegen drei Dinge, die nichts kosten.

Das erste ist Auffindbarkeit. Eine Stelle, die nur auf einer Jobbörse steht, erreicht die Suchenden, die gerade aktiv suchen. Das sind wenige. Die meisten ZFA schauen nicht in Jobbörsen, sie schauen bei Google, welche Praxen in der Nähe gerade Leute suchen, und sie schauen sich die Praxis an. Wie eine Praxis dort auftaucht, steht in ZFA finden ohne Jobbörse.

Das zweite ist die Karriereseite. Eine Praxis-Website ohne eigene Seite für offene Stellen verliert genau die Bewerberinnen, die sich für die Praxis interessieren, statt für irgendeine Stelle.

Das dritte ist die Antwortzeit. Wer auf eine Bewerbung drei Tage nicht reagiert, verliert sie an die Praxis, die am selben Tag geantwortet hat. Das ist der billigste Hebel im ganzen Feld, und er ist in den meisten Praxen der schwächste.

Die Rechnung: was ein unbesetzter Platz kostet

Die Frage, ob hundert Euro mehr im Monat vertretbar sind, beantwortet sich am besten von der anderen Seite: Was kostet es, wenn die Stelle drei Monate länger offen bleibt?

Rechnen Sie es an Ihrer eigenen Praxis nach. Die Größen sind bekannt.

GrößeWo Sie sie finden
Honorarumsatz pro BehandlungsstundeIhre Auswertung, Umsatz geteilt durch Behandlungsstunden
Stunden, die wegen fehlender Assistenz nicht stattfindenTerminbuch, abgesagte oder nicht angebotene Termine
Überstunden im Team, die die Lücke auffangenZeiterfassung
Differenz zwischen Ihrem Angebot und dem MarktniveauStellenanzeigen im Umkreis

Ein einziger Behandlungstag, der pro Woche ausfällt, weil eine Assistenz fehlt, entspricht über drei Monate rund dreizehn Tagen. Was diese Tage an Honorarumsatz gekostet haben, übersteigt die Gehaltsdifferenz in den allermeisten Praxen deutlich. Die Zahl steht in Ihrer eigenen Auswertung, und sie ist das ehrlichste Argument in der Gehaltsfrage.

Wie Sie den Honorarumsatz je Stunde sauber ermitteln, steht in Kennzahlen der Zahnarztpraxis.

Was die Stelle zusätzlich kostet: die Arbeitgeberseite

Das Bruttogehalt ist nicht der Betrag, den die Stelle die Praxis kostet. Dazu kommen Posten, die viele Praxen im Kopf nicht mitrechnen, wenn sie über hundert Euro mehr diskutieren.

Der größte ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Er umfasst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und liegt in der Größenordnung von rund einem Fünftel des Bruttogehalts, je nach Kassenzusatzbeitrag und Kinderzahl etwas darüber oder darunter. Rechnen Sie ihn immer mit, sonst vergleichen Sie Ihr Angebot mit dem der Nachbarpraxis auf der falschen Ebene.

Dazu kommen Umlagen und Pflichtbeiträge: die Umlagen U1 und U2 für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Einzeln sind das kleine Prozentsätze, zusammen sind sie ein spürbarer Aufschlag.

Nicht in der Lohnabrechnung, aber in der Kostenrechnung stehen Ausfallzeiten: Urlaub, Krankheit und Fortbildungstage. Bei 30 Urlaubstagen und einem durchschnittlichen Krankenstand arbeitet eine Vollzeitkraft rund 220 Tage im Jahr. Die Jahreskosten verteilen sich also auf deutlich weniger Tage, als der Kalender hat.

Die ehrliche Zahl für einen Vergleich ist deshalb: Jahresbrutto plus Arbeitgeberanteile plus Umlagen, geteilt durch die tatsächlich geleisteten Behandlungstage. Diese Zahl stellen Sie dem Honorarumsatz gegenüber, den dieselbe Kraft ermöglicht.

Die vier Gespräche im Jahr, die Gehaltsforderungen vorbeugen

Die meisten Gehaltsforderungen kommen nicht, weil das Geld knapp ist. Sie kommen, weil ein Jahr lang niemand über die Entwicklung gesprochen hat und die Forderung der einzige Weg ist, das Thema auf den Tisch zu legen.

Vier Termine im Jahr reichen, und sie kosten je eine halbe Stunde.

Im Januar das Jahresgespräch. Was hat sich im letzten Jahr verändert, welche Aufgaben sind dazugekommen, welche Fortbildung steht an. Hier gehört auch die Berufsjahre-Stufe auf den Tisch, weil sie sich automatisch verschiebt und trotzdem in vielen Praxen jahrelang stehen bleibt.

Nach der Probezeit das Ankommensgespräch. Zwei Fragen genügen: Was war anders als erwartet, und was fehlt Ihnen noch. Wer hier zuhört, erfährt Dinge, die sonst erst in der Kündigung stehen.

Vor und nach jeder Fortbildung ein kurzer Termin. Vorher: Was soll sie bringen. Nachher: Was setzen wir davon ab Montag um. Ohne den zweiten Termin verpufft die Fortbildung, und die Praxis hat die Kosten ohne den Nutzen.

Einmal im Jahr das Gespräch über die nächste Stufe. Welche Qualifikation wäre der nächste Schritt, was würde sie kosten, was würde sie der Praxis bringen. Das ist zugleich das Gespräch, das eine Abwanderung am zuverlässigsten verhindert.

Was bei der Einarbeitung in den ersten dreißig Tagen dazugehört, steht in Einarbeitung in der Zahnarztpraxis.

Drei Praxen, drei Entscheidungen

Die Praxis mit Tarifbindung. Hier ist die Untergrenze gesetzt. Der Spielraum liegt oberhalb, in Zulagen und Zeitmodellen. Die Aufgabe ist, diesen Spielraum in der Anzeige sichtbar zu machen, weil der Tarif allein austauschbar ist.

Die Praxis im Empfehlungsbereich. Hier ist die Empfehlung der Kammer öffentlich, und jede Bewerberin kann sie nachlesen. Wer darunter liegt, muss damit rechnen, dass es auffällt. Wer knapp darüber liegt und das benennt, hat ein Argument.

Die Praxis, die eine Prophylaxe-Kraft sucht. Hier gilt eine andere Logik, weil die Stelle Umsatz bringt, der ohne sie nicht stattfindet. Warum diese Stelle die teuerste offene Stelle der Praxis ist, steht in Prophylaxe-Kraft finden.

Was in die Stellenanzeige gehört

Eine Angabe zum Gehalt gehört hinein. Ohne Angabe schätzen Suchende die Spanne nach unten, und zwar auf den niedrigsten Wert, den sie im Umfeld kennen.

Drei Formen funktionieren. Ein konkreter Betrag, wenn er über dem Niveau liegt. Eine Spanne mit Bezug auf Berufsjahre, wenn die Stufe von der Erfahrung abhängt. Oder der Verweis auf den Tarif plus die Zulage, wenn die Praxis tarifgebunden ist.

Was nicht funktioniert, ist "attraktive Vergütung". Das lesen Suchende als Hinweis darauf, dass es nichts zu nennen gibt. Wie der Rest der Anzeige aufgebaut wird, steht in ZFA-Stellenanzeige schreiben.

Die Gehaltsfrage im Gespräch

Wenn die Zahl in der Anzeige steht, kommt sie im Gespräch trotzdem noch einmal auf, und zwar meistens am Ende.

Drei Punkte helfen dabei.

Nennen Sie die Einstufung mit Begründung, also Berufsjahre und Qualifikation, statt nur einen Betrag. Das macht die Zahl nachvollziehbar und nimmt ihr den Verhandlungscharakter.

Sagen Sie, wann die nächste Anpassung ansteht und woran sie hängt. Eine Praxis, die das offenlegt, führt diese Diskussion nicht jedes Jahr neu.

Und trennen Sie Gehalt von Zulagen. Fahrtkosten, Zuschüsse und Sachbezüge gehören eigens benannt, weil sie sonst untergehen und im Vergleich mit der Nachbarpraxis fehlen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man netto als ZFA?

Das Netto hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Beitragssatz der Krankenkasse und lässt sich aus dem Brutto nicht pauschal ableiten. Für die Praxis ist ohnehin das Brutto plus der Arbeitgeberanteil die relevante Größe. Für eine belastbare Netto-Angabe im Gespräch nutzen Sie den Rechner der Lohnabrechnung oder fragen Ihre Steuerberatung.

Ist ZFA ein gut bezahlter Job?

Im Vergleich der Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen liegt die ZFA im mittleren Bereich, mit deutlichem Abstand nach oben über Aufstiegsfortbildungen. Für die Praxis ist die wichtigere Frage, ob das eigene Angebot im Umkreis konkurrenzfähig ist. Diese Antwort steht in den Stellenanzeigen der Nachbarpraxen, nicht in einer bundesweiten Statistik.

Wie hoch ist das Gehalt eines ZFA im Jahr 2026?

Es hängt vom Kammerbereich, den Berufsjahren und der Qualifikation ab. Verbindlich ist der Vergütungstarifvertrag dort, wo er gilt und die Praxis gebunden ist, unter anderem in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe. Zum 01.01.2026 sind die Vergütungen im Durchschnitt um 2,80 Prozent gestiegen, nachdem sie zum 01.07.2025 bereits um durchschnittlich 4,65 Prozent angehoben worden waren.

Wie viel verdient man ausgelernt als ZFA?

Nach der Ausbildung beginnt die Staffel nach Berufsjahren auf der ersten Stufe. Die konkreten Beträge stehen im Tarifvertrag beziehungsweise in der Vergütungsempfehlung der zuständigen Kammer und unterscheiden sich je Bereich.

Muss ich als Praxis den Tarif zahlen?

Nur wenn in Ihrem Kammerbereich ein Vergütungstarifvertrag gilt und Ihre Praxis tarifgebunden ist, etwa über die Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband oder über eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag. Andernfalls sind die Kammerwerte Empfehlungen. Prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge auf eine solche Klausel, sie steht häufiger drin als gedacht. Einordnung aus der Praxis, ersetzt keine Rechtsberatung.

Lohnt es sich, über der Empfehlung zu zahlen?

Das entscheidet die Gegenrechnung. Stellen Sie die jährliche Mehrbelastung dem Honorarumsatz gegenüber, der ausfällt, solange die Stelle unbesetzt bleibt. In den meisten Praxen liegt der Ausfall deutlich über der Differenz. Die Zahlen dafür stehen in Ihrer eigenen Auswertung.

Fazit

Die Gehaltsfrage ist in der Zahnarztpraxis keine reine Kostenfrage. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Anzeige überhaupt gelesen wird, und sie lässt sich gegen den Ausfall rechnen, den eine unbesetzte Stelle jeden Monat verursacht. Wer den eigenen Kammerbereich kennt, die Staffel nach Berufsjahren sauber führt und die Zahl in der Anzeige nennt, ist damit weiter als die meisten Praxen im Umkreis. Der Rest ist Auffindbarkeit und Antwortzeit, und beides kostet nichts.

Wo steht Ihre Praxis heute?

Ob Bewerberinnen Ihre Praxis überhaupt finden, hängt an denselben Stellen wie die Patientensuche: Google-Profil, eigene Seiten, Auffindbarkeit im Umkreis. Der Praxis-Check zeigt in zwei Minuten, wie Ihre Praxis dort heute dasteht.

Zum Praxis-Check

Kostenfrei · 2 Minuten

Dieser Artikel ist eine Einordnung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.

Daniel Walter

Daniel Walter

Ihr fester Ansprechpartner, DoktorLeads

Ist für Praxen da, vom Praxis-Check bis zur vollen Praxis, und begleitet die Zusammenarbeit von der ersten Anfrage bis zum Quartalsgespräch.

Zum Praxis-Check

Weiterlesen

Zum Thema: Zahnarzt-Marketing